Arrondierungsstreifen am Bahnhof Maisach

Objektdaten
ImmoNr*IPE 5002156 Stu
PLZ*82216
Ort*Maisach
Grundstücksgröße647 m²
Energieausweis
Energieausweis*Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Preise
Preis auf Anfrage
Das Grundstück erstreckt sich über mehrere vordere Grundstücke zur Bahnlinie hin und ist nicht erschlossen bzw. nur über die vorderen Grundstücke erreichbar.

 
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

Das Verkaufsobjekt befindet sich am Bahnhof in Maisach. Auf der gegenüberliegenden Seite des Bahnhofsgebäudes.
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.

Im Falle einer Kontaktaufnahme weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Kontaktangaben zum Zwecke der Erfüllung Ihrer Anfrage bei uns gespeichert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen auf unserer Internetseite https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/immobilien/Immobilienangebote.
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Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff „Kaufangebot für 5002156Stu“ an u.g. Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.