ehem. Bahnobjekt (Dienstgebäude)

Objektdaten
ImmoNrZH026
PLZ06268
OrtObhausen / Kuckenburg
Energieausweis
EnergieausweisEs besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Preise
Kaufpreis2.000 €
Preis auf Anfrage
Grundstücksgröße: ca. 3.102 m², Flste. 393, 444. Teilfläche, Teilungs-/Vermessungskosten trägt Veräußerer.

Bruttogeschossfläche: ca. 242 m² (geschätzt)

Objektbeschreibung: Ehem. Dienstgebäude der DB mit ehem. Stallgebäude, Bj. unbekannt. Keine Heizungs- und Sanitäranlagen. Vandalismusschäden und Vermüllungen. Das Grst. ist wild mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Die Flurstücksgrenzen sind vor Ort nicht erkennbar. Zuwegung über Fremdflurstücke bzw. gepflasterte Dorfstraße. Insgesamt allumfassend sanierungsbedürftig.

Energieausweis: entfällt, unterliegt nicht dem GEG

Mindestgebot: € 2.000,– zzgl. Auktionsaufgeld auf den Zuschlagspreis

 
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

Sachsen-Anhalt. Obhausen mit ca. 2.200 EW befindet sich am Rande der Querfurter Platte, ca. 5 km von Querfurt entfernt. Das Objekt liegt im OT Kuckenburg nahe dem Bach Weida, an einer stillgelegten Bahnstrecke.
Rechtlicher Hinweis (Auktionsobjekte):
Anbieter des Objektes ist nicht die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – sondern der im vorstehenden Exposé genannte Anbieter. Die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – übernimmt entsprechend keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Exposé enthaltenen Informationen. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. Nebenkosten (Notar, Aufgeld, ggf. Vermessung, Gebühren, etc). Die Veräußerung erfolgt im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben hat der Anbieter sorgfältig zusammengetragen. Da er sich hierbei auf die Informationen des Verkäufers und Dritter stützen muss, übernimmt er für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Die Informationen im Exposé sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.

Hinweis zur Nutzungsart:
Bei der o.a. Nutzungsart handelt es sich um einen zukünftigen Nutzungsvorschlag für einen derzeit bahngewidmeten Verkaufsgegenstand und nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im Expose. Es ist Sache des Erwerbers, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
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