Denkmalgeschützter, ehemaliger Lokschuppen mit Anbauten. Der
Lokschuppen weist Schäden am Dach, teilweise Mauerwerksrisse sowie Feuchtigkeits- und
Vandalismusschäden auf. Insgesamt stark sanierungsbedürftiger Zustand. Die Anbauten
umfassen eine Werkstatt, Tischlerei und WC-Räume und sind abrissreif. Lage vermutlich teilweise
im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Die amtsfreie Gemeinde Löwenberger Land mit ca. 9.000 Einwohnern
liegt im LK Oberhavel, ca. 15 km nördlich des landesplanerischen Mittelzentrums Oranienburg.
Im südlichen Teil des Gemeindegebietes befindet sich der malerische Dreetzsee. Die Gemeinde
erstreckt sich über verschiedene Naturräume, darunter die Granseer Platte im Norden, die Zeh -
denick-Spandauer Havelniederung im Südosten und die Rüthnicker Heide im Südwesten. Die
Gemeinde gehört zum Weiteren Pendlerverflechtungsraum der Großstadtregion Berlin. Die
B 167 und die B 96 verlaufen durch den Ort, die A 10 (Berliner Ring) ist ca. 24 km, die A 11 ca.
35 km entfernt. Der Ortsteil Neulöwenberg liegt am östlichen Rand des Ortes. Das Grundstück
befindet sich in der Nähe des Bahnhofs Löwenberg, nahe der B 167.
Mindestgebot (Auktionslimit) € 12.500,–*
*zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis.
HINWEISE:
Bei der o.a. Nutzungsart handelt es sich um einen zukünftigen Nutzungsvorschlag für einen derzeit bahngewidmeten Verkaufsgegenstand und nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im Expose. Es ist Sache des Erwerbers, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Das Objekt kommt in unserer freihändigen, privaten und öffentlichen Versteigerung der DEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG am 15. Dezember 2023 in Berlin zum Aufruf. Nutzen Sie die Vorteile der Immobilienauktion und ersteigern Sie Ihre Wunschimmobilie. Die Versteigerung beginnt bei einem sehr günstigen Auktionslimit. Der oben ausgewiesene Preis ist das Mindestgebot (Startpreis). Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der angegebene Preis variabel ist, das heißt, der Zuschlagspreis auch über dem angegebenen Wert liegen kann. Grundlage der Zuschläge sind unsere Allgemeinen Versteigerungsbedingungen, beurkundet unter UVZ-Nr. 1/2023 des Notars Martin Heidemann vom 02.01.2023 in Berlin. Diese Versteigerungsbedingungen sowie das Muster des Kaufvertrages sind im Katalog abgedruckt oder auf unserer Internetseite www.dga-ag.de einsehbar.
HINWEIS AUF AUFGELD (COURTAGE):
Das vom Ersteher an das Auktionshaus zu zahlende Aufgeld (Courtage) beträgt bei Zuschlagspreisen bis € 19.999,-- 17,85 %, bei Zuschlagspreisen von € 20.000,-- bis € 49.999,-- 11,9 %, bei Zuschlagspreisen von € 50.000,-- bis € 99.999,-- 9,52 % und bei Zuschlagspreisen ab € 100.000,-- 7,14 %, jeweils inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Aufgeld (Courtage) ist mit Zuschlag fällig und sofort zahlbar. Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gern kostenfrei ein ausführlicheres Exposé und den Auktionskatalog (www.dga-ag.de/katalog) sowie weitere Informationen zu unseren Auktionen. Die hier angebotenen Informationen zum obenstehenden Objekt beziehen sich auf den Stand der Drucklegung des Auktionskataloges. Eventuelle nachträgliche Änderungen an den Objektdaten werden hier nicht veröffentlicht. Maßgeblich ist der in der Präsenzauktion auszulobende (zu verlesende) Text zum Objekt. Änderungen vorbehalten.
RECHTLICHER HINWEIS:
Anbieter des Objektes ist nicht die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – sondern der im vorstehenden Exposé genannte Anbieter. Die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – übernimmt entsprechend keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Exposé enthaltenen Informationen. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. Nebenkosten (Notar, Aufgeld (Courtage), ggf. Vermessung, Gebühren, etc). Die Veräußerung erfolgt im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben hat der Anbieter sorgfältig zusammengetragen. Da er sich hierbei auf die Informationen des Verkäufers und Dritter stützen muss, übernimmt er für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Die Informationen im Exposé sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.