Verkauft wird das Grundstück Flst. 552/49 mit 1.361 qm. Das Grundstück ist nahezu rechteckig mit den ungefähren Maßen 15 m x 90 m. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Vor dem Bahnhof II" sowie im Umgriff des städtebaulichen Sanierungsgebietes "Bahnhof-Schlachthof". Für den Bereich hat ein städtebaulicher Wettbewerb stattgefunden. Der Siegerentwurf sieht für eine Teilfläche von rund 710 m² eine gemeinsame Bebauung mit dem östlich angrenzenden Fremdgrundstück Flst. 552/50 vor. Angedacht ist ein in unterschiedliche Bereiche gegliederter Baukörper mit bis zu 5 Geschossen. Wohnnutzungen sind ausgeschlossen. Teilflächen des Kaufgegenstandes mit einer Größe von rund 651 m² sollen als öffentlicher Geh- und Radweg bzw. zur Erweiterung des Bahnhofsvorplatzes genutzt werden. Für das Untergeschoss und eine Teilfläche des Erdgeschosses sieht der Siegerentwurf ein öffentlich zugängliches Fahrradparkhaus für ca. 600 Fahrräder vor. Der rechtskräftige Bebauungsplan soll auf der Grundlage des Siegerentwurfs fortgeschrieben werden. Ein Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren wurde bereits gefasst.
Es obliegt dem Erwerber, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Energieausweis
Art: ohne Energieausweis
Das Grundstück in der Hauptstraße 3 in Offenburg im Ortenaukreis befindet sich in sehr zentraler Lage unmittelbar am Bahnhof Offenburg. Offenburg ist ein Oberzentrum neben Freiburg in der Region Südlicher Oberrhein. Offenburg mit seinen rund 62.000 Einwohnern liegt etwa in der Mitte zwischen Karlsruhe und Freiburg im Breisgau. Das im benachbarten französischen Elsass auf der anderen Rheinseite gelegene Straßburg ist nur ca. 20 km entfernt.