Kleingartenanlage und Gewerbegrundstück mit 2 Hallen
Das ungleichmäßig geschnittene Grundstück mit insgesamt 5.814 m² wird derzeit als Kleingartenanlage und Bauhof mit Materiallagerplatz genutzt. Ca. 3.214 m² sind in Rahmen eines Generalpachtvertrages (GPV 08) an die Bahn-Landwirtschaft e.V. verpachtet und werden von dieser als Kleingartenanlage nach BKlgG mit ca. 23 Pachteinheiten unterverpachtet. Die Anlage befindet sich in einem gepflegten Zustand.
Weitere ca. 2.600 m² mit zwei Werkstattgebäuden sind als Bauhof gewerblich vermietet. Die beiden eingeschossigen, nicht unterkellerten, in Massivbauweise errichteten Werkstattgebäude sind im Eigentum der Deutschen Bahn und werden mitverkauft. Die Heizungsanlage mit Öltank und Nebenanlagen (Heizkörper) im Kfz-Werkstattgebäude samt unterirdischen Verbindungsleitungen zum Werkstattgebäude sowie der westliche und östliche Holzanbau am KFZ-Werkstattgebäude stehen als Scheinbestandteile des Grundstücks (§ 95 BGB) im Eigentum des Mieters und sind nicht Kaufgegenstand.
Hinweise:
1. Über die Nebenkostenabrechnung des Gewerbemietvertrages werden Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Hauswart auf den Mieter umgelegt. Mit Besitzübergang tritt der Ersteher im Wege der befreienden Schuldübernahme in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag anstelle des Veräußerers ein.
2. Die Aufbauten (Gewächshäuser, Gartenlauben mit Inventar, Gemeinschaftseinrichtungen), Anpflanzungen und Anlagen zur Wasserversorgung in der Kleingartenanlage stehen als Scheinbestandteile des Grundstückes (§95 BGB) im Eigentum der jeweiligen Unterpächter und werden nicht mitverkauft. Mit Besitzübergang tritt der Ersteher im Wege der befreienden Schuldübernahme in alle Rechte und Pflichten aus dem GPV 08 mit der Bahn-Landwirtschaft e.V. anstelle des Veräußerers ein. Unter gewissen Voraussetzungen und Einhaltung von Fristen kann der Generalpachtvertrag gekündigt werden. Im Falle der Kündigung durch den Ersteher, hat dieser den Unterpächtern eine Entschädigungszahlung für Ihre Aufbauten
und Anpflanzungen zu leisten.
3. Für dieses Objekt gelten die besonderen Bedingungen der Deutschen Bahn AG u.a. Immissionsduldung.
4. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass das
Kaufobjekt wegen des überragenden öffentlichen Interesses des Bahnbetriebszwecks derzeit nicht gemäß § 23 AEG von den Bahnbetriebszwecken freigestellt werden kann.
Angaben zum Energieausweis: Lag dem Auktionshaus bis zur Erstellung des Kataloges nicht vor, ist jedoch bei der Verkäuferin beantragt.
Jahrespacht Kleingartenanlage: 632 EUR p.a. (entspricht 35% der Jahrespacht, bei Eintritt in den GPV08)
Jahresmiete Bauhof: netto 18.516,60 EUR p.a. zzgl. Nebenkostenvorauszahlung netto 900,00 EUR p.a.
Grundstücksgröße: 5.814 m², davon Kleingartenanlage = ca. 3.214 m² und Bauhof ca. 2.600 m²
Gemarkung: Plattling
Flurstück: 576/2
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.