Kleingartenanlage mit ca. 20 Pachteinheiten
Das ungleichmäßig geschnittene Grundstück besteht aus vier zusammenhängenden Flurstücken. Diese sind im Rahmen eines Generalpachtvertrages (GPV 08) an die Bahn-Landwirtschaft e.V. verpachtet und werden von dieser derzeit als Kleingartenanlage nach BKlgG mit ca. 20 Pachteinheiten unterverpachtet. Die Anlage befindet sich in einem gepflegten Zustand und ist umrandet von einer schönen und dichten Hecke. Über einen Teil der Gartenanlage verläuft eine Hochspannungsleitung. Die Kleingartenanlage ist umgeben von weiteren Kleingärten sowie Landwirtschaftsflächen und liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Hinweise:
1.Die Aufbauten (Gewächshäuser, Gartenlauben mit Inventar, Gemeinschaftseinrichtungen), Anpflanzungen und Anlagen zur Wasserversorgung stehen als Scheinbestandteile des Grundstückes (§95 BGB) im Eigentum der jeweiligen Unterpächter und werden nicht mitverkauft. Mit Besitzübergang tritt der Ersteher im Wege der befreienden Schuldübernahme in alle Rechte und Pflichten aus dem GPV 08 mit der Bahn-Landwirtschaft e.V. anstelle des Veräußerers ein. Unter gewissen Voraussetzungen und Einhaltung von Fristen kann der Generalpachtvertrag gekündigt werden. Im Falle der Kündigung durch den Ersteher, hat dieser den Unterpächtern eine Entschädigungszahlung für Ihre Aufbauten und Anpflanzungen zu leisten.
2.Für dieses Objekt gelten die besonderen Bedingungen der Deutschen Bahn AG u.a. Immissionsduldung, Wegerecht sowie Leitungsrecht.
3.Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass das Kaufobjekt wegen des überragenden öffentlichen Interesses des Bahnbetriebszwecks derzeit nicht gemäß § 23 AEG von den Bahnbetriebszwecken freigestellt werden kann.
4.Die Flurstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar, deren Kosten entsprechend den Versteigerungsbedingungen der Ersteher zu tragen hat.
Erschließung: Wasseranschluss in der Anlage (Eigentum der Pächter)
Ungefähre Koordinaten (Google Maps): 48.798139, 11.431056
Jahrespacht: ca. 818 €/p.a
Gemarkung: Oberhaunstadt
Grundstücksgröße gesamt: ca. 7.266 m²
Flurstück: 162/1 = ca. 173 m², 703 = ca. 341 m², 704 = ca. 2.163 m² und 705 = ca. 4.589 m²
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Oberhaunstadt ist ein Stadtteil von Ingolstadt, einer der größten Städte Bayerns. Ingolstadt bietet umfassende Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Angebote und ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort, unter anderem als Sitz von Audi. Oberhaunstadt verfügt über grundlegende Versorgungseinrichtungen wie Supermärkte, Apotheken, Ärzte und Schulen. Die Nähe zum Stadtzentrum von Ingolstadt bietet Zugang zu weiteren Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten. Des Weiteren ist Ingolstadt über die Autobahn A9 gut angebunden, die eine wichtige Verkehrsachse zwischen München und Nürnberg darstellt. Ingolstadt ist ca. 80 Kilometer nördlich von München und ca. 90 km südlich entfernt.
Das Objekt wird anlässlich unserer Herbst-Auktion am 14. September 2024 im Auftrag des Eigentümers versteigert. Einen ausführlichen Katalog mit allen angebotenen Objekten der Herbst-Auktion finden Sie auf unserer Homepage unter www.karhausen-ag.de.
Mindestgebot (Auktionslimit) € 39.000,--*
*zzgl. 11,90 % (inkl. MwSt.) Auktionsaufgeld auf den Zuschlagspreis
Bei einem Zuschlagspreis von 20.000 € - 49.999 € 11,90 % inkl. MwSt.
Bei einem Zuschlagspreis von 50.000 € - 99.999 € 9,52 % inkl. MwSt.
Bei einem Zuschlagspreis ab 100.000 € 7,14 % inkl. MwSt.
Es gelten unsere allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Ein ausführliches Exposé und einen Besichtigungstermin erhalten Sie auf Anfrage von unserem Büro:
Tel. 030 890 48 56
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