Der Verkauf erfolgt gegen Höchstangebot. Bitte richten Sie ein schriftliches Angebot an o.g. Anschrift.
Es obliegt dem Erwerber, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Beim Kauf sind eine Regenwasserleitung mit Versickerungsbauwerk und eine Immissionsduldung dinglich zu sichern.
Das Grundstück ist noch nicht von den Eisenbahnbetriebszwecken freigestellt. Der Kaufgegenstand ist zurzeit eisenbahnrechtlich gewidmet und unterliegt damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Seit einer Novellierung des § 23 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks im überragenden öffentlichen Interesse. Eine Freistellung erfordert nun u.a., dass das Interesse des Käufers an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse überwiegt. Der Veräußerer steht für die Dauer und den Erfolg eines etwaigen Freistellungsverfahrens nicht ein.
Das Grundstück ist noch unter Kostentragung des Käufers zu vermessen.
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Die noch zu vermessende Grundstücksteilfläche liegt unmittelbar an der südlichen Seite des Bahnhofes in Eisenhüttenstadt. Die Fläche grenzt an den Bahnübergang an der Beeskower Straße. Das Grundstück ist unbebaut und nicht vermietet.