Grundstücksgröße: ca. 1.650 m², Tfl., Teilungs-/Verm.-kosten trägt Veräußerer
Objektbeschreibung: Unbebautes Grundstück als wild bewachsene Grünfläche.
Ein Buswartehäuschen in Fremdeigentum überbaut geringfügig das Verkaufsgrundstück. Der Bodenrichtwert beträgt ca. 30 €/m². Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise sowie die Bezugsurkunde in den Objektunterlagen auf unserer Website.
Jahrespacht (netto): ca. € 44,- (für die Überbauung Buswartehäuschen)
Mindestgebot: € 15.000,– zzgl. Auktionsaufgeld auf den Zuschlagspreis
Technische Angaben
- ImmoNr
- HV438
Kategorie
- Objektart
- Grundstück
- Objekttyp
- Gewerbe
- Nutzungsart
- Gewerbe
- Vermarktungsart
- Kauf
Geografische Angaben
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- PLZ
- 06347
- Ort
- Gerbstedt
- Straße
- Am Kesselborn
- Hausnummer
- 1
Flächen
- Grundstücksgröße
- ca. 1.650 m²
Zusatz
- Ausschreibungbeginn
- 27.10.2025
- Ausschreibungsende
- 03.12.2025
Preise
- Kaufpreis
- 15.000,00 €
Beschreibung
Lage
Gerbstedt liegt 14 km von der Lutherstadt Eisleben entfernt Die Grundstücke liegen südw. in Ortsrandlage umgeben von EFH. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Kindertagesstätte, Ärztehaus sowie Haltestellen ÖPNV sind vorhanden.
unbebautes Grundstück in Ortslage
Am Kesselborn 1
06347 Gerbstedt
Sonstige Angaben
Rechtlicher Hinweis (Auktionsobjekte):
Anbieter des Objektes ist nicht die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – sondern der im vorstehenden Exposé genannte Anbieter. Die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – übernimmt entsprechend keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Exposé enthaltenen Informationen. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. Nebenkosten (Notar, Aufgeld, ggf. Vermessung, Gebühren, etc). Die Veräußerung erfolgt im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben hat der Anbieter sorgfältig zusammengetragen. Da er sich hierbei auf die Informationen des Verkäufers und Dritter stützen muss, übernimmt er für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Die Informationen im Exposé sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Hinweis zur Nutzungsart:
Bei der o.a. Nutzungsart handelt es sich um einen zukünftigen Nutzungsvorschlag für einen derzeit bahngewidmeten Verkaufsgegenstand und nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im Expose. Es ist Sache des Erwerbers, die – auch bauplanungsrechtliche – Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich.
§ 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamtes von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes.
Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.
Anbieter des Objektes ist nicht die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – sondern der im vorstehenden Exposé genannte Anbieter. Die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – übernimmt entsprechend keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Exposé enthaltenen Informationen. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. Nebenkosten (Notar, Aufgeld, ggf. Vermessung, Gebühren, etc). Die Veräußerung erfolgt im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben hat der Anbieter sorgfältig zusammengetragen. Da er sich hierbei auf die Informationen des Verkäufers und Dritter stützen muss, übernimmt er für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Die Informationen im Exposé sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Hinweis zur Nutzungsart:
Bei der o.a. Nutzungsart handelt es sich um einen zukünftigen Nutzungsvorschlag für einen derzeit bahngewidmeten Verkaufsgegenstand und nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im Expose. Es ist Sache des Erwerbers, die – auch bauplanungsrechtliche – Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich.
§ 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamtes von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes.
Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.
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- Tel.:
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01069 Dresden