Besondere Anmerkungen Das Grundstück unterliegt noch der bahnlichen Widmung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Die Planungshoheit für dieses Grundstück liegt demnach beim Eisenbahnbundesamt. Eine Freistellung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) §23 ist grundsätzlich möglich. Das Eisenbahnbundesamt stellt die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken fest, wenn das Interesse des Antragstellers an der Freistellung das in § 23 Abs. 1 AEG genannte, überragende öffentliche Interesse überwiegt, kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.
Der Verkäufer klärt den Käufer darüber auf, dass das Eisenbahn-Bundesamt die Neufassung des § 23 AEG aktuell restriktiv anwendet.
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Das Grundstück befindet sich auf Ostseite des Bahnhofes von Memmingen und ist derzeit unbebaut.
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.