Das Grundstück ist im Rahmen eines Generalpachtvertrages (GPV08) an die Bahn-Landwirtschaft e.V. (BLW) verpachtet und von dieser als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes unterverpachtet (ca. 20 Kleingärten). Die
Aufbauten und Anpflanzungen stehen im Eigentum der jeweiligen Pächter und sind nicht Bestandteil des Kaufgegenstandes. Im Rahmen des Verkaufes tritt der Erwerber in den bestehenden Generalpachtvertrag ein,
kann diesen aber unter gewissen Voraussetzungen und der Einhaltung von Fristen kündigen. Im Falle einer Kündigung sind die Unterpächter für ihre Aufbauten und Anpflanzungen zu entschädigen. Eine weitere Teilfläche
mit ca. 528 m² ist als Lagerfläche an Dritte vermietet.
Im südlichen Bereich des Grundstückes befindet sich ein massives Gebäude, das früher als Lehrlingswerkstatt genutzt wurde. Einfache Elektro- und Sanitärausstattung Heizungsanlage (Gaszentralheizung) von 1995, insgesamt stark sanierungsbedürftiger Zustand.
Planungsrecht: Der Kaufgegenstand ist im FNP als Bahnfläche dargestellt. Der nordöstliche Teilbereich (ca. 2.400 m²) an der Friedenstraße liegt im B-Plan Florian-Geyer-Straße und ist als Baufläche festgesetzt (einfacher BPL von 1959). Das nordwestlich angrenzende Grundstück, wurde in letzter Zeit als Wohnbaufläche entwickelt. Hierzu wurde ein B-Plan aufgestellt, welcher die Fläche als allgemeines Wohngebiet festsetzt (BPL Baugebiet Friedenstraße; Oktober 2019, Reihenhausbebauung; GFZ 0,4).
Hinweise:
1. Es gelten die Besonderen Bedingungen der Verkäuferin Deutsche Bahn AG, die einer Bezugsurkunde enthalten sind (Anlage zum Exposé).
2. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass das Kaufobjekt wegen des überragenden öffentlichen Interesses des Bahnbetriebszwecks derzeit nicht gemäß § 23 AEG von den Bahnbetriebszwecken freigestellt werden kann.
3. Der offizielle Bodenrichtwert beträgt für angrenzende gemischten Bauflächen ca. 150 €/m², für angrenzende Gewerbeflächen ca. 45 €/m² (Stand 01.01.2023).
Angaben zum Energieausweis: Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarf Wärme 281,1 kWh/(m²*a), Strom 16,6 kWh/(m²*a),
Erdgas E, Strom (Hilfsenergie), Bj. Wäremerzeuger 1995
Erschließung: Gas- und Wasseranschluss sowie Abwasser über das öffentliche Netz vorhanden; Strom nur über Bahnmedien, an das öffentliche Stromnetz muss sich der Käufer anschließen.
Jahrespacht: ca. € 3.484,00
Grundstücksgröße: ca. 7.700 m², bereits vermessene Teilfläche
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis Gewerbe
Gültig bis: 29.07.2034
Endenergiebedarf: 281.00 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1949
Wesentlicher Energieträger: Erdgas leicht
Klasse: H