Es handelt sich um eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks 111 der Flur 13 in der Gemarkung Frankfurt (Oder) mit einer Größe von ca. 17.629 m². Das Grundstück ist bebaut mit einem ehemaligen Dienstgebäude, einem Bürogebäude, einem Anbau mit Garagen, einem Kran und einer Waage. Weiterhin befinden sich mietereigene Aufbauten (Bürocontainer, Container) auf der Fläche. Die Zufahrt erfolgt von der August-Bebel-Straße.
Über die Nutzung einer Freifläche, einer Fläche für einen Bürocontainer nebst PKW- Stellplätzen und Flächen für Garagen besteht ein Mietvertrag mit einem Dritten. Die Mietfläche beträgt ca. 975 m² und die monatliche Miete (netto) beläuft sich auf rd. EURO 465,00. Der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag ein.
Ein Energieausweis liegt für die Gebäude nicht vor. Die Gebäude werden weder gekühlt noch geheizt, daher ist die Erstellung eines Energieausweises nicht erforderlich.
Über den Kaufgegenstand verläuft unterirdisch der Nuhnengrabendurchlass.
Der Erwerber ist verpflichtet, einen Revisionsschacht zu errichten und den Kaufgegenstand zu den Bahngleisen hin einzufrieden. Eine Immissionsduldung und ein Geh- und Fahrtrecht sind im Grundbuch dinglich zu sichern.
Die Fläche wird nach dem Grundsatz ”wie es steht und liegt” verkauft. Das nähere Umfeld ist überwiegend von Gewerbe/Einzelhandel geprägt.
Das Grundstück ist nicht von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines
Eisenbahngesetz freigestellt. Der Veräußerer steht für die Dauer und den Erfolg eines etwaigen
Freistellungsverfahrens nicht ein. Die Kosten der Freistellung von Bahnbetriebszwecken trägt der Käufer.
Es obliegt dem Erwerber, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm
beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.