Grundstücksfläche mit ca. 9.392 m² an der Tannhäuserstraße in Berlin Lichtenberg

Objektdaten
ImmoNr 1006086 JB
PLZ 10318
Ort Berlin
Grundstücksgröße 9.392 m²
Energieausweis
Energieausweis ohne Energieausweis
Preise
Preis auf Anfrage
Ausschreibung
Ausschreibungbeginn 16.07.2025
Ausschreibungsende 15.08.2025
Ausschreibungbeginn 16.07.2025
AusschreibungsendeDie Ausschreibung ist unbefristet
Besondere Anmerkungen Der Verkauf erfolgt, wie es steht und liegt im Rahmen eines Bieterverfahrens. Ein Teilflächenverkauf erfolgt nicht.
Die Verkaufsfläche befindet sich an der Tannhäuserstraße in Berlin Lichtenberg und umfasst die Flurstücke 44 und 45, der Flur 310 in der Gemarkung Lichtenberg mit einer Gesamtgröße von ca. 9.392 m².

Die Fläche ist im Rahmen eines Generalpachtvertrages an die Bahn-Landwirtschaft e. V. verpachtet und wird von ihr zu kleingärtnerischen Zwecken auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes unterverpachtet. Es bestehen 21 Pachteinheiten. Mit Besitzübergang tritt der Erwerber in den bestehenden Generalpachtvertrag ein, der unter gewissen Voraussetzungen und bei Einhaltung von Fristen gekündigt werden kann. Im Falle einer Kündigung entsteht für den Erwerber eine Entschädigungsverpflichtung. Aufbauten und Anpflanzungen sind nicht Bestandteil des Kaufgegenstandes.

Im Bereich der östlichen Grundstücksgrenze verläuft im Luftraum eine Freileitung. Das Leitungs- und Anlagenrecht ist zugunsten der 50 Hertz Transmission GmbH im Grundbuch dinglich gesichert. Der Bereich darf nicht über-/ unterbaut werden. Abstandsflächen sind einzuhalten.

Der Erwerber ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zu den Bahngleisen hin einzufrieden. Eine Immissionsduldung (Bahnverkehr) wird im Grundbuch dinglich gesichert.

Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke als Bahnfläche und als Grünfläche dargestellt. Das Bezirksamt hat am 30.08.2018 den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 11-127 mit den Planungsziel Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ beschlossen. Das nähere Umfeld ist überwiegend geprägt von einer Wohnungsbebauung. Es ist Sache des Erwerbers, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts mit den zuständigen Behörden zu klären.

Der Verkäufer geht davon aus, dass der Kaufgegenstand eisenbahnrechtlich gewidmet ist und der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegt. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Seit einer Novellierung des § 23 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks im überragenden öffentlichen Interesse. Eine Freistellung erfordert nun u.a., dass das Interesse des Käufers an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse überwiegt. Hierzu soll eine erneute Änderung des AEG erfolgen. Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag bereits verabschiedet. Der Bundesrat hat diesem am 11. Juli 2025 zugestimmt. Der Veräußerer steht für die Dauer und den Erfolg eines etwaigen Freistellungsverfahrens nicht ein.

 
Energieausweis
Art: ohne Energieausweis

Die Verkaufsfläche befindet sich im Berliner Bezirk Lichtenberg, im Ortsteil Karlshorst. Südlich verläuft die Tannhäuserstraße als Sackgasse. Nördlich grenzt der unbefestigte Richard-Kolkwitz-Weg an, der entlang der aktiven Bahnstrecke verläuft.

Das westliche und südwestliche Umfeld ist überwiegend geprägt von einer Wohnungsbebauung, östlich grenzt eine Kleingartenanlage an. Im weiteren Umfeld befindet sich das ICE-Werk Rummelsburg, der Ilse-Kietz, die Hochschule für Technik und Wirtschaft oder der Tierpark Berlin.

Der U-Bahnhof Tierpark ist ca. 1,0 km und der S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg ist ca. 1,4 km entfernt. Zudem befinden sich Bushaltestellen in der näheren Umgebung.
Konditionen:
Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff „Kaufangebot für 1006086 JB“ bis zum 15.08.2025 an u.g. Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.

Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren. Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.

Im Falle einer Kontaktaufnahme weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Kontaktangaben zum Zwecke der Erfüllung Ihrer Anfrage bei uns gespeichert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen auf unserer Internetseite https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/immobilien/Immobilienangebote.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Hinweis zum Objekttyp / zur Nutzungsart:
Bei dem o.a. Objekttyp und der o.a. Nutzungsart handelt es sich um einen zukünftigen Nutzungsvorschlag für einen derzeit bahngewidmeten Verkaufsgegenstand mit Kleingärten und nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im Exposé. Es ist Sache des Erwerbers, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.