Besondere Anmerkungen Der Verkauf erfolgt, wie es steht und liegt im Rahmen eines Bieterverfahrens. Ein Teilflächenverkauf erfolgt nicht.
Die Verkaufsfläche befindet sich an der Tannhäuserstraße in Berlin Lichtenberg und umfasst die Flurstücke 44 und 45, der Flur 310 in der Gemarkung Lichtenberg mit einer Gesamtgröße von ca. 9.392 m².
Die Fläche ist im Rahmen eines Generalpachtvertrages an die Bahn-Landwirtschaft e. V. verpachtet und wird von ihr zu kleingärtnerischen Zwecken auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes unterverpachtet. Es bestehen 21 Pachteinheiten. Mit Besitzübergang tritt der Erwerber in den bestehenden Generalpachtvertrag ein, der unter gewissen Voraussetzungen und bei Einhaltung von Fristen gekündigt werden kann. Im Falle einer Kündigung entsteht für den Erwerber eine Entschädigungsverpflichtung. Aufbauten und Anpflanzungen sind nicht Bestandteil des Kaufgegenstandes.
Im Bereich der östlichen Grundstücksgrenze verläuft im Luftraum eine Freileitung. Das Leitungs- und Anlagenrecht ist zugunsten der 50 Hertz Transmission GmbH im Grundbuch dinglich gesichert. Der Bereich darf nicht über-/ unterbaut werden. Abstandsflächen sind einzuhalten.
Der Erwerber ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zu den Bahngleisen hin einzufrieden. Eine Immissionsduldung (Bahnverkehr) wird im Grundbuch dinglich gesichert.
Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke als Bahnfläche und als Grünfläche dargestellt. Das Bezirksamt hat am 30.08.2018 den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 11-127 mit den Planungsziel Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ beschlossen. Das nähere Umfeld ist überwiegend geprägt von einer Wohnungsbebauung. Es ist Sache des Erwerbers, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts mit den zuständigen Behörden zu klären.
Der Verkäufer geht davon aus, dass der Kaufgegenstand eisenbahnrechtlich gewidmet ist und der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegt. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Seit einer Novellierung des § 23 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks im überragenden öffentlichen Interesse. Eine Freistellung erfordert nun u.a., dass das Interesse des Käufers an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse überwiegt. Hierzu soll eine erneute Änderung des AEG erfolgen. Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag bereits verabschiedet. Der Bundesrat hat diesem am 11. Juli 2025 zugestimmt. Der Veräußerer steht für die Dauer und den Erfolg eines etwaigen Freistellungsverfahrens nicht ein.
Energieausweis
Art: ohne Energieausweis
Die Verkaufsfläche befindet sich im Berliner Bezirk Lichtenberg, im Ortsteil Karlshorst. Südlich verläuft die Tannhäuserstraße als Sackgasse. Nördlich grenzt der unbefestigte Richard-Kolkwitz-Weg an, der entlang der aktiven Bahnstrecke verläuft.
Das westliche und südwestliche Umfeld ist überwiegend geprägt von einer Wohnungsbebauung, östlich grenzt eine Kleingartenanlage an. Im weiteren Umfeld befindet sich das ICE-Werk Rummelsburg, der Ilse-Kietz, die Hochschule für Technik und Wirtschaft oder der Tierpark Berlin.
Der U-Bahnhof Tierpark ist ca. 1,0 km und der S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg ist ca. 1,4 km entfernt. Zudem befinden sich Bushaltestellen in der näheren Umgebung.