Das 20.449 qm große bereits vermessene Grundstück ist an der Wagner-Régeny-Allee gelegen. Die Länge der Straßenfront beträgt rund 288 Meter, die Grundstückstiefe beträgt an der Nordwestseite ca. 55 Meter, an der Südostseite ca. 75 Meter. Ein Verkauf von Teilflächen an mehrere Erwerber ist möglich. Die Vermessungskosten für Bildung der Teilflächen werden in diesem Fall unter den Erwerbern flächenanteilig aufgeteilt.
Ein ausführliches Exposé mit vertiefenden Informationen und Plänen können Sie sich gern auf unserer Homepage herunterladen:
https://www.adlershof-johannisthal.de/resource/blob/13322998/b0639d652c9bb3a4a35faf38bfcba9a5/2025-03-Expose-GE1-data.pdf
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Der Verkaufsgegenstand befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 9-60, der festgesetzt und bestandskräftig ist. Das Grundstück ist als Gewerbegebiet ausgewiesen mit einer Geschossflächenzahl von 1,6 und einer Grundflächenzahl von 0,6. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 18 Meter über Gehweg.
Zulässig sind neben Gewerbebetrieben aller Art insbesondere Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Einzelhandel ist unzulässig, ebenso Tankstellen
und Vergnügungsstätten. Ausnahmsweise können Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher zugelassen werden, die einem Produktions-, Verarbeitungs- oder Reparaturbetrieb funktional zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sind, um ausschließlich dort hergestellte oder weiter zu verarbeitende oder weiter verarbeitetet Produkte zu veräußern. Lagerhäuser und Lagerplätze sind nur zulässig, wenn sie betriebseigenen Zwecken dienen.
Die Bebauungsplanzeichnung inklusive der textlichen Festsetzungen sowie der Begründungstext dazu stehen auf www.adlershof-johannisthal.de als PDF-Datei zum Download bereit.
Das Grundstück befindet sich am nördlichen Ende der Wagner-Régeny-Allee in Berlin-Johannisthal. Eine Hausnummer wurde noch nicht zugeteilt. Nordöstlich – auf der gegenüberliegenden Straßenseite – befindet sich ein denkmalgeschütztes Lokschuppenareal, das durch den Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. genutzt wird. An der nordwestlichen Grundstücksgrenze befindet sich die Verlängerung der Landfliegerstraße, die in diesem Bereich als Fuß- und Radweg dient. Das südöstliche Umfeld ist Bestandteil des künftigen Gewerbegebietes Adlershof-Johannisthal. Dort ist ein neuer zentraler Sitz der Berliner Sparkasse entstanden, weitere Gebäude befinden sich in Planung. Westlich des Grundstücks befinden sich bereits gewerblich genutzte Grundstücke.
Die Autobahn-Anschlussstelle Adlershof ist nur wenige Minuten entfernt. Über die Benno-König-Straße ist der S-Bahn-Haltepunkt Johannisthal in 300 Metern Entfernung erreichbar. An dieser neuen Straße sind Ladenlokale für kleinteiligen Einzelhandel und Gastronomie geplant, so dass Beschäftigten z.B. in der Mittagspause ein attraktives Umfeld geboten wird. In rund 200 Metern Entfernung befindet sich die Haltestelle „Landfliegerstraße“ der Straßenbahn im Groß-Berliner Damm. Nähere Informationen zum neuen Gewerbegebiet unter www.adlershof-johannisthal.de.
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren. Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
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Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff „Kaufangebot für Adlershof GE1“ an die unten genannte Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.
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