Grundstück mit Kleingärten in der Innenstadt von Krefeld

Objektdaten
ImmoNr LW451
PLZ 47799
Ort Krefeld
Grundstücksgröße 3.947 m²
Energieausweis
Energieausweis Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Preise
Kaufpreis 95.000 €
Preis auf Anfrage
Ausschreibung
Ausschreibungbeginn 01.08.2025
Ausschreibungsende 18.09.2025
Ausschreibungbeginn 01.08.2025
AusschreibungsendeDie Ausschreibung ist unbefristet
Grundstück mit Kleingartenanlage, unregelmäßiger Zuschnitt mit Zuwegung.

Der offizielle Bodenrichtwert für direkt die angrenzenden Wohnbauflächen beträgt ca. € 450/m² (Stand 01.01.2025).

Das Grundstück ist im Rahmen eines Generalpachtvertrages (GPV 08) an die Bahn-Landwirtschaft e. V. (BLw) verpachtet und von dieser als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes unterverpachtet. Die Aufbauten und Anpflanzungen stehen im Eigentum der jeweiligen Pächter und sind nicht Bestandteil des Kaufgegenstandes.

Im Rahmen des Verkaufs tritt der Erwerber in den bestehenden Generalpachtvertrag ein, kann diesen aber unter gewissen Voraussetzungen und bei Einhaltung von Fristen kündigen. Im Falle einer Kündigung sind die Unterpächter für ihre Aufbauten und Anpflanzungen durch den Erwerber zu entschädigen.

Hinweise:

1. Es gelten die besonderen Bedingungen der Verkäuferin Deutsche Bahn AG, die in einer Bezugsurkunde enthalten sind (Anlage zum Exposé). Eine Baulast für Wegerechte, eine Grunddienstbarkeit für Mülltonnenstellplatz und Fahrradabstellplatz und zwei Grunddienstbarkeiten für Wegerechte bzw. Geh- und Fahrtrechte sind zu beachten. Des Weiteren ist eine Dienstbarkeit für eine Immissionsduldung (siehe Bezugsurkunde) zu beantragen und bewilligen.

2. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich.

§ 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamtes von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes.

Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.

Jahrespacht: ca. € 795,76 (Stand 01/24)

Grundstücksgröße: ca. 3.947 m²

 
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

Krefeld mit ca. 228.000 Einwohnern ist eine Großstadt am Niederrhein und gehört als Oberzentrum zur Metropolregion Rhein-Ruhr sowie zur Metropolregion Rheinland. Die Wirtschaft Krefelds ist vor allem durch die chemische Industrie, die Metallindustrie und dem Maschinen- und Anlagenbau geprägt. Bedingt durch die verkehrsgünstige Lage hat sich Krefeld auch als Logistikstandort etabliert. Seit 1971 ist Krefeld außerdem Sitz der Hochschule Niederrhein.

Durch die guten Verkehrsanbindungen an die A44 und A57 sowie weiterer vier Bundesstraßen sind die Städte Düsseldorf, Duisburg Mönchengladbach jeweils in ca. 20 km zu erreichen. Vom dem ca. 750 m entfernt liegenden Hauptbahnhof bestehen außerdem gute Verbindungen mit dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr in andere Städte und Regionen.

Das Grundstück befindet sich in Innenstadtlage, die direkte Umgebung ist durch mehrgeschossige Wohnbebauung und Bahnanlagen geprägt.
Die angebotene Immobilie kann im Rahmen unserer freiwilligen Immobilien-Auktion am 18. September 2025 ersteigert werden. Sie können ganz einfach TELEFONISCH, SCHRIFTLICH, ONLINE oder PERSÖNLICH an der Auktion teilnehmen.

Der in der Anzeige angegebene - Kaufpreis - stellt das MINDESTGEBOT in der Auktion dar.

MINDESTGEBOT: EUR 95.000,-- zzgl. Auktionsaufgeld (für den Käufer) auf den Zuschlagspreis

- bei einem Zuschlagspreis von 0 bis 19.999 € - 17,85 %
- bei einem Zuschlagspreis von 20.000 € bis 49.999 € - 11,90 %
- bei einem Zuschlagspreis von 50.000 € bis 99.999 € - 9,52 %
- bei einem Zuschlagspreis ab 100.000 € - 7,14 % (jeweils inkl. Umsatzsteuer)

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Für ein ausführliches Expose nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Anbieters. BITTE achten Sie darauf, dass Ihre Kontaktdaten vollständig sind und Ihre TELEFONNUMMER angegebenen ist.

Sofern Sie alle Daten angegeben haben, bekommen Sie einige Minuten später automatisch das Expose bzw. einen Exposelink zugesandt (bitte Hinweis zum Öffnen des Links beachten).

Das Expose enthält weiterführende Objektinformationen sowie alle relevanten, uns zur Verfügung stehenden Objektunterlagen, wie Miet-/Pachtverträge, Grundrisse, kommunale Auskünfte, etc.. Im dortigen Datenraum finden Sie auch einen Kaufvertragsentwurf, unsere Versteigerungsbedingungen sowie das Gebotsformular.

Die 4 Möglichkeiten zum MITBIETEN finden Sie im Katalog, auf unser Homepage (www.ia-deutschland.de) sowie im Datenraum des Exposes (Gebotsformular). Für weitere Fragen stehen wir unter 030-2000 34 690 oder per E-Mail an info@ia-deutschland.de zur Verfügung.

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Die von der IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH veröffentlichten Fotos, Luftbilder und sonstige Aufnahmen sind beispielhaft und spiegeln nicht notwendigerweise den aktuellen Zustand des Objektes wider. Wir empfehlen den Kaufinteressenten, sich vor dem Auktionstermin vom aktuellen Zustand durch eine persönliche Besichtigung vor Ort zu überzeugen. Die veröffentlichten Lagepläne, Skizzen, Grundrisse etc. sind nicht maßstabsgerecht. Sämtliche Objektangaben stehen unter dem Vorbehalt der Korrektur und der nachträglichen Richtigstellung. Dem Kaufinteressenten ist bekannt, dass allein die im Kaufvertrag ausdrücklich zugesicherten Angaben verbindlich sind. Diesbezügliche Ansprüche gegen den Veräußerer und das Auktionshaus sind ausgeschlossen. Bei denkmalgeschützten Objekten empfehlen wir, sich über eventuelle Nutzungseinschränkungen, Auflagen und/oder Verpflichtungen, die sich durch die jeweiligen Denkmalschutzgesetze ergeben, bei den zuständigen Behörden zu informieren.