Gleichmäßig geschnittenes, weitgehend ebenes Grundstück, bebaut mit 26 Garagen. Die Garagen gehören nicht zum Kaufgegenstand, diese Aufbauten stehen als Scheinbestandteile des Grundstücks (§ 95 BGB) im Eigentum der jeweiligen Mieter. Lage im Innenbereich gemäß § 34 BauGB, die Umgebungsbebauung besteht aus gepflegten Einfamilienhäusern.
Der offizielle Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in der Göttiner Straße liegt bei ca. 150 €/m² (Stand 01.01.2025).
Hinweise des Eigentümers:
1. Es gelten die besonderen Bedingungen der Verkäuferin Deutsche Bahn AG, die in einer Bezugsurkunde (Teil des Exposés) enthalten sind. Diese Urkunde wird Bestandteil des Kaufvertrages, auf Verlesung kann bei der Beurkundung des Versteigerungsprotokolls verzichtet werden, wenn der Inhalt der Urkunde dem Erwerber vorher bekannt gegeben wurde. U.a. sind Dienstbarkeiten für Immissionsduldung sowie Nutzungs-/Leitungs- und Wartungsrechte zu bewilligen.
2. Der Veräußerer weist darauf hin, dass von Seiten des Flurstücks 67/1 eine geringfügige Überbauung im nördlichen Teil der Verkaufsfläche existiert. Hierzu sind dem Veräußerer keine verträglichen Regelungen bekannt. Es obliegt dem Ersteher, dies bei Bedarf neu zu regeln. Jegliche Ansprüche gegenüber dem Veräußerer hierzu werden ausgeschlossen.
3. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich.
§ 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamtes von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes.
Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.
Jahrespacht: ca. € 1.129,00
Grundstücksgröße ca. 1.230 m²
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.