Gleichmäßig geschnittenes, weitgehend ebenes Grundstück, derzeit als Kleingarten (2 Parzellen) genutzt.
Die Straßenfront beträgt ca. 22 m und die Grundstückstiefe ca. 63 m.
Das Auktionshaus hat einen Teilungsvorschlag erstellt, der die Teilung des Grundstücks in zwei Parzellen mit ca. 595 m²(straßenbegleitend) sowie ca. 669 m² (2. Reihe mit Zufahrt) vorsieht. Mit Schreiben vom 27.05.2025 hat die Stadt Teltow mitgeteilt, dass das Flurstück wie im Teilungsentwurf dargestellt geteilt und jeweils mit einem Einfamilienhaus bebaut werden kann. Die Regelungen des § 34 Abs.1 BauGB sind zu beachten.
Der offizielle Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in der direkten Umgebung liegt bei ca. 500 €/m² (Stand 01.01.2025).
Hinweise des Eigentümers:
1. Es gelten die besonderen Bedingungen der Verkäuferin Deutsche Bahn AG, die in einer Bezugsurkunde (Teil des Exposés) enthalten sind.
2. Der Kaufgegenstand ist im Rahmen eines Generalpachtvertrages (GPV 08) an die Bahn-Landwirtschaft e. V. (BLW) verpachtet und von dieser als Kleingärten unterverpachtet (2 Pächter). Die Aufbauten und Anpflanzungen stehen im Eigentum der jeweiligen Pächter und sind nicht Bestandteil des Kaufgegenstandes. Im Rahmen des Verkaufes tritt der Erwerber in den bestehenden Generalpachtvertrag ein, kann diesen aber unter gewissen Voraussetzungen und der Einhaltung von Fristen kündigen. Im Falle einer Kündigung sind die Unterpächter für ihre Aufbauten und Anpflanzungen zu entschädigen.
3. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich.
§ 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamtes von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes.
Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.
Jahrespacht: ca. € 226,42
Grundstücksgröße ca. 1.364 m²
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.