Grundstücksfläche mit Gebäuden an der August-Bebel-Straße 1 in Frankfurt (Oder)

Objektdaten
ImmoNr 1003339 KW
Straße August-Bebel-Straße
Hausnummer 1
PLZ 15234
Ort Frankfurt (Oder)
Grundstücksgröße 17.629 m²
Energieausweis
Erschliessung Erschlossen
Energieausweis Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Preise
Preis auf Anfrage
Ausschreibung
Ausschreibungbeginn 18.08.2025
Ausschreibungsende 08.09.2025
Ausschreibungbeginn 18.08.2025
AusschreibungsendeDie Ausschreibung ist unbefristet
Es handelt sich um eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks 111 der Flur 13 in der Gemarkung Frankfurt (Oder) mit einer Größe von ca. 17.629 m². Das Grundstück ist bebaut mit einem ehemaligen Dienstgebäude, einem Bürogebäude, einem Anbau mit Garagen, einem Kran und einer Waage. Weiterhin befinden sich mietereigene Aufbauten (Bürocontainer, Container) auf der Fläche. Die Zufahrt erfolgt von der August-Bebel-Straße.

Über die Nutzung einer Freifläche, einer Fläche für einen Bürocontainer nebst PKW- Stellplätzen und Flächen für Garagen besteht ein Mietvertrag mit einem Dritten. Die Mietfläche beträgt ca. 975 m² und die monatliche Miete (netto) beläuft sich auf rd. EURO 465,00. Der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag ein.

Ein Energieausweis liegt für die Gebäude nicht vor. Die Gebäude werden weder gekühlt noch geheizt, daher ist die Erstellung eines Energieausweises nicht erforderlich.

Über den Kaufgegenstand verläuft unterirdisch der Nuhnengrabendurchlass.
Der Erwerber ist verpflichtet, einen Revisionsschacht zu errichten und den Kaufgegenstand zu den Bahngleisen hin einzufrieden. Eine Immissionsduldung und ein Geh- und Fahrtrecht sind im Grundbuch dinglich zu sichern.

Die Fläche wird nach dem Grundsatz ”wie es steht und liegt” verkauft. Das nähere Umfeld ist überwiegend von Gewerbe/Einzelhandel geprägt.
Das Grundstück ist nicht von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines
Eisenbahngesetz freigestellt. Der Veräußerer steht für die Dauer und den Erfolg eines etwaigen
Freistellungsverfahrens nicht ein. Die Kosten der Freistellung von Bahnbetriebszwecken trägt der Käufer.

Es obliegt dem Erwerber, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm
beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.

 
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

Die Fläche liegt in der Nuhnenvorstadt westlich des Stadtzentrums von Frankfurt (Oder) im Bundesland Brandenburg.
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren. Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.

Im Falle einer Kontaktaufnahme weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Kontaktangaben zum Zwecke der Erfüllung Ihrer Anfrage bei uns gespeichert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen auf unserer Internetseite https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/immobilien/Immobilienangebote.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Konditionen:
Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff „Kaufangebot für Fläche in Frankfurt (Oder)“ bis zum 08.09.2025 an u.g. Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.

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