Besondere Anmerkungen Der Verkauf erfolgt gegen Höchstangebot.
Bitte richten Sie ein schriftliches Angebot an o.g. Anschrift.
Es obliegt dem Erwerber, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Beim Verkauf sind eine Immissionsduldung, Einfriedungsverpflichtung und Unterhaltungspflicht für einen 3 m breiten Streifen an der Lärmschutzwand dinglich zu sichern. Die Einfriedungsverpflichtung muss solange die Lärmschutzwand steht nicht ausgeübt werden.
Gemäß Aussage des EBA unterliegt die Fläche nicht der Planungshoheit des EBA.
Die Grundstücksfläche ist derzeit über einen Generalpachtvertrag an die Bahnlandwirtschaft (BLW) nach dem BKleingG verpachtet. Bei Kündigung fallen Entschädigungszahlungen an die Pächter an. Es befinden sich 17 Kleingärten auf einer Fläche von 5.693 m². An der LSW ist ein 2 m breiter Streifen herauszumessen, der beim Verkäufer verbleibt. Ein 3 m breiter Streifen ist durch den Käufer von Bepflanzungen und Bebauungen als Zuwegung zur LSW freizuhalten und zu pflegen.
Die Stadt Laatzen könnte sich auf der Fläche eine Entwicklung für gewerbliche Nutzung (z. Bsp. Discounter ect.) vorstellen.
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Die noch zu vermessende Grundstücksfläche liegt südlich von Hannover in Laatzen/Rethen und Grasdorf. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit hauptsächlich Wohnbebaung zwischen den Hausnummern 250 und 300 an der Hildesheimer Straße.