Besondere Anmerkungen Hinweis zum Zustand:
Der Wasserturm steht unter Denkmalschutz. Aufgrund des baulichen Zustandes ist eine Innenbesichtigung aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der Käufer wird mit Kaufvertragsabschluss verpflichtet, sofort nach Besitzübergang auf eigene Kosten den Turm gegen herunterfallendes Material zu sichern. Es können nur Kaufpreisangebote berücksichtigt werden, welchen ein nachvollziehbarer Zeit- und Kostenplan für die notwendige Sanierung des Wasserturmes beiliegt.
Der Kaufgegenstand ist nur über städtisches Grundstück erreichbar; der Käufer muss sich daher für die Zugänglichkeit mit der Kommune abstimmen.
Hinweis zur Nutzungsart:
Bei der o.a. Nutzungsart handelt es sich um einen zukünftigen Nutzungsvorschlag für einen derzeit bahngewidmeten Verkaufsgegenstand und nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im Exposé. Es ist Sache des Erwerbers, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Hinweis zum Planungsrecht:
Der Kaufgegenstand ist zurzeit eisenbahnrechtlich gewidmet und unterliegt damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Der Verkäufer steht für die Dauer und den Erfolg des Freistellungsverfahrens nicht ein. Unabhängig davon trägt der Käufer die Kosten des Freistellungsverfahrens.
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Der Kaufgegenstand befindet sich in der Stadt Plaue im Thüringischen Ilmkreis, im Osten direkt an den Gleisanlagen angrenzend.
Hinweis zum Zustand:
Der Wasserturm steht unter Denkmalschutz. Aufgrund des baulichen Zustandes ist eine Innenbesichtigung aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der Käufer wird mit Kaufvertragsabschluss verpflichtet, sofort nach Besitzübergang auf eigene Kosten den Turm gegen herunterfallendes Material zu sichern. Es können nur Kaufpreisangebote berücksichtigt werden, welchen ein nachvollziehbarer Zeit- und Kostenplan für die notwendige Sanierung des Wasserturmes beiliegt.
Der Kaufgegenstand ist nur über städtisches Grundstück erreichbar; der Käufer muss sich daher für die Zugänglichkeit mit der Kommune abstimmen.
Hinweis zur Nutzungsart:
Bei der o.a. Nutzungsart handelt es sich um einen zukünftigen Nutzungsvorschlag für einen derzeit bahngewidmeten Verkaufsgegenstand und nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im Exposé. Es ist Sache des Erwerbers, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Hinweis zum Planungsrecht:
Der Kaufgegenstand ist zurzeit eisenbahnrechtlich gewidmet und unterliegt damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Der Verkäufer steht für die Dauer und den Erfolg des Freistellungsverfahrens nicht ein. Unabhängig davon trägt der Käufer die Kosten des Freistellungsverfahrens.