Das Grundstück besteht aus drei nicht miteinander verbundenen Teilflächen. Es teilt sich in einen ca. 6.000 m² großen Bereich, der als Erholungsfläche für Kleingartenparzellen verpachtet ist, und Ackerflächen in den verbleibenden Bereichen auf. Die Aufbauten befinden sich im Eigentum der Pächter und gehören nicht zum Kaufgegenstand.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass der Kaufgegenstand zum Teil als Hochwassergefahrengebiet (HQ selten, mittel und häufig) kartiert ist und sich zum Teil in einem Vogelschutz- und Biotopgebiet befindet. Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
Eisenbahnrechtliche Widmung:
Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. § 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Gemäß § 23 Abs. 1 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse, soweit das Grundstück der Wiederinbetriebnahme, Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur dienen kann. Das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde stellt gemäß § 23 Abs. 2 AEG die Freistellung von Bahnbetriebszwecken fest, wenn der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Ein überragendes öffentliches Inter-esse im Sinne des § 23 Abs. 1 AEG liegt nicht vor, wenn (i) kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht oder für die Eisenbahninfrastruktur ein Ersatz geschaffen worden ist, und (ii) langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist und (iii) die Wiederinbetriebnahme einer Strecke nicht verhindert wird. Befindet sich auf dem Grundstück eine Betriebsanlage, für deren dauerhafte Betriebseinstellung eine Stilllegung nach § 11 AEG zu erwirken ist, so darf die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken erst nach Eintritt der Bestandskraft der Stilllegungsentscheidung erfolgen (§ 23 Abs. 2 AEG). Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegen-stand durch das Eisenbahn-Bundesamt von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt. Ein ggf. erforderliches Planungs- und Baurecht für eine nicht bahnaffine Nutzung kann durch die Kommune in diesen Fällen in der Regel nicht gewährt werden. Näheres ist in der Bezugsurkunde geregelt.
Altlasten: Den Parteien ist bekannt, dass der Kaufgegenstand in der Vergangenheit industriell und / oder zu Bahnzwecken genutzt wurde und er daher verunreinigt sein kann.
Technische Angaben
- ImmoNr
- D26-01-065
Kategorie
- Objektart
- Grundstück
- Objekttyp
- Freizeit
- Nutzungsart
- Wohnen
- Vermarktungsart
- Kauf
Geografische Angaben
- Bundesland
- Brandenburg
- PLZ
- 14776
- Ort
- Brandenburg an der Havel
- Straße
- Potsdamer Landstraße
- Hausnummer
- 1
Flächen
- Grundstücksgröße
- ca. 21.523 m²
Zusatz
- Ausschreibungbeginn
- 18.02.2026
- Ausschreibungsende
- 27.03.2026
Preise
- Kaufpreis
- 65.000,00 €
Beschreibung
Lage
Brandenburg an der Havel mit ca. 73.600 Einwohnern liegt ca. 70 km westlich von Berlin und ca. 44 km westlich von Potsdam. Die B 1/102 führen durch die Stadt. Anschluss an die A 2 (AS Brandenburg) besteht in ca. 10 km. Über die Havel, den Silokanal und den Elbe-Havel-Kanal ist die Stadt für die Berufsschifffahrt an das Europäische Wasserstraßennetz angebunden. Das Grundstück liegt zwischen den Bahngleisen und den Ausläufern eines Einfamilienwohnhausgebietes in der Nähe des Hauptbahnhofs.
Großes Grundstück nahe Hauptbahnhof
Potsdamer Landstraße 1
14776 Brandenburg an der Havel
Sonstige Angaben
Mindestgebot (Auktionslimit) € 65.000,–*
*zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis.
Das vom Ersteher an das Auktionshaus zu zahlende Aufgeld ist der Höhe nach gestaffelt und beträgt inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer:
• bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) bis € 19.999,- 17,85 %
• bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von € 20.000,- bis € 49.999,- 11,90 %
• bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von € 50.000,- bis € 99.999,- 9,52 %
• bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) ab € 100.000,- 7,14 %.
Das Objekt wird im Rahmen unserer Frühjahrs-Auktion am Mittwoch/Donnerstag, den 26./27. März 2026, ab 12.00 Uhr im Auftrag des Eigentümers versteigert.
ACHTUNG NEUER VERSTEIGERUNGSORT: Mercure Hotel MOA Berlin, Stephanstraße 41 in 10559 Berlin
Das o. g. Mindestgebot (Auktionslimit) ist der Startpreis in der Auktion.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschlagspreis über dem Mindestgebot liegen kann.
Bitte fordern Sie unseren kostenlosen Auktionskatalog, die Objektunterlagen sowie weitere Informationen zu unseren Auktionen und den Bietungsmöglichkeiten an.
Der Zutritt zum Auktionssaal ist uneingeschränkt möglich. Für die Teilnahme als Bieter ist eine Registrierung/Prüfung erforderlich. Sie können Gebote auch telefonisch, mittels schriftlicher Bietungsaufträge oder als registrierter Kunde auch auf unserer Homepage über das Internet abgeben. Stand der Objektbeschreibung ist die Drucklegung des Kataloges. Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist der in der Auktion zu verlesende Auslobungstext.
RECHTLICHER HINWEIS:
Anbieter des Objektes ist nicht die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – sondern der im vorstehenden Exposé genannte Anbieter. Die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – übernimmt entsprechend keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Exposé enthaltenen Informationen. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. Nebenkosten (Notar, Aufgeld (Courtage), ggf. Vermessung, Gebühren, etc.). Die Veräußerung erfolgt im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben hat der Anbieter sorgfältig zusammengetragen. Da er sich hierbei auf die Informationen des Verkäufers und Dritter stützen muss, übernimmt er für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Die Informationen im Exposé sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn- Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. § 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamtes von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.
Direkt zum Objekt
https://www.dga-ag.de/immobilie-ersteigern/immobilie-suchen-und-finden/objekt/D29-01-065.html
*zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis.
Das vom Ersteher an das Auktionshaus zu zahlende Aufgeld ist der Höhe nach gestaffelt und beträgt inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer:
• bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) bis € 19.999,- 17,85 %
• bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von € 20.000,- bis € 49.999,- 11,90 %
• bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von € 50.000,- bis € 99.999,- 9,52 %
• bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) ab € 100.000,- 7,14 %.
Das Objekt wird im Rahmen unserer Frühjahrs-Auktion am Mittwoch/Donnerstag, den 26./27. März 2026, ab 12.00 Uhr im Auftrag des Eigentümers versteigert.
ACHTUNG NEUER VERSTEIGERUNGSORT: Mercure Hotel MOA Berlin, Stephanstraße 41 in 10559 Berlin
Das o. g. Mindestgebot (Auktionslimit) ist der Startpreis in der Auktion.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschlagspreis über dem Mindestgebot liegen kann.
Bitte fordern Sie unseren kostenlosen Auktionskatalog, die Objektunterlagen sowie weitere Informationen zu unseren Auktionen und den Bietungsmöglichkeiten an.
Der Zutritt zum Auktionssaal ist uneingeschränkt möglich. Für die Teilnahme als Bieter ist eine Registrierung/Prüfung erforderlich. Sie können Gebote auch telefonisch, mittels schriftlicher Bietungsaufträge oder als registrierter Kunde auch auf unserer Homepage über das Internet abgeben. Stand der Objektbeschreibung ist die Drucklegung des Kataloges. Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist der in der Auktion zu verlesende Auslobungstext.
RECHTLICHER HINWEIS:
Anbieter des Objektes ist nicht die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – sondern der im vorstehenden Exposé genannte Anbieter. Die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – übernimmt entsprechend keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Exposé enthaltenen Informationen. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. Nebenkosten (Notar, Aufgeld (Courtage), ggf. Vermessung, Gebühren, etc.). Die Veräußerung erfolgt im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben hat der Anbieter sorgfältig zusammengetragen. Da er sich hierbei auf die Informationen des Verkäufers und Dritter stützen muss, übernimmt er für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Die Informationen im Exposé sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn- Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. § 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamtes von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.
Direkt zum Objekt
https://www.dga-ag.de/immobilie-ersteigern/immobilie-suchen-und-finden/objekt/D29-01-065.html
Energieausweis
- Energieausweis
- Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Ihr Ansprechpartner
Deutsche Grundstücksauktion AG
- Tel.:
- 030/8846880
- E-Mail:
- tengel@dga-ag.de
Kurfürstendamm 65
10707 Berlin