Das Grundstück wird infolge eines Teilflächenverkaufes derzeit vermessen. Die Kosten für die Vermessung trägt der Verkäufer.
Der Grundstückszuschnitt ist fast rechteckig. Das Grundstück ist eben. Es bestehen keine Mietverträge.
Gemäß Flächennutzungsplan liegt das Grundstück im Mischgebiet.
Der Mindestkaufpreis für das Grundstück beträgt 150.000,00 EUR.
Technische Angaben
- ImmoNr
- 1012505_1 GR
Kategorie
- Objektart
- Grundstück
- Objekttyp
- Wohnen
- Nutzungsart
- Wohnen
- Vermarktungsart
- Kauf
Geografische Angaben
- Bundesland
- Brandenburg
- PLZ
- 15366
- Ort
- Neuenhagen bei Berlin
- Straße
- Speyerstraße
- Hausnummer
- gegenüber Nr. 1
Flächen
- Grundstücksgröße
- ca. 839 m²
Zusatz
- Ausschreibungbeginn
- 13.05.2026
Zustand
- Bebaubar nach
- Nachbarbebauung (§34BauGB)
Beschreibung
Lage
Neuenhagen bei Berlin liegt östlich von Berlin innerhalb des östlichen Autobahnringes der A10 und der B1. Des Weiteren besteht eine S-Bahnanbindung nach Berlin. Die amtliche Vermessung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Vorbehaltlich dieser beträgt die Grundstücksgröße ca. 839 m², ggf. weicht die genaue Größe des Kaufgegenstandes in geringem Maße von der angegebenen Fläche ab.
Das Grundstück liegt an der Ecke Speyerstraße/Hauptstraße. Die auf der Fläche zu sehenden geparkten Fahrzeuge tun dies ohne vertragliche Regelung.
Das Grundstück liegt an der Ecke Speyerstraße/Hauptstraße. Die auf der Fläche zu sehenden geparkten Fahrzeuge tun dies ohne vertragliche Regelung.
Baugrundstück in Neuenhagen bei Berlin
Speyerstraße gegenüber Nr. 1
15366 Neuenhagen bei Berlin
Sonstige Angaben
Der Verkauf erfolgt gegen Höchstangebot. Bitte richten Sie ein schriftliches Angebot an o.g. Anschrift.
Es obliegt dem Erwerber, die – auch bauplanungsrechtliche – Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Das Grundstück wird derzeit noch vermessen. Kosten für den Käufer entstehen dadurch keine.
Das Grundstück wurde bereits von den Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Im Grundbuch ist eine Auflassungsvormerkung für den Käufer der restlichen Teilfläche eingetragen, die nach der Vermessung wieder gelöcht wird.
Es obliegt dem Erwerber, die – auch bauplanungsrechtliche – Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Das Grundstück wird derzeit noch vermessen. Kosten für den Käufer entstehen dadurch keine.
Das Grundstück wurde bereits von den Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Im Grundbuch ist eine Auflassungsvormerkung für den Käufer der restlichen Teilfläche eingetragen, die nach der Vermessung wieder gelöcht wird.
Besondere Anmerkungen
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, ggf. Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren. Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte. Für die inhaltliche Richtigkeit der vorstehenden Angaben ist allein der im vorstehenden Exposé angegebene Anbieter verantwortlich, der/die auch allein für etwaige Fehler haftet. Die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Exposé enthaltenen Informationen.
Konditionen:
Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff „Kaufangebot für 1012505“ an u. g. Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.
Im Falle einer Kontaktaufnahme weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Kontaktangaben zum Zwecke der Erfüllung Ihrer Anfrage bei uns gespeichert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen auf unserer Internetseite https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/immobilien/Immobilienangebote.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
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Energieausweis
- Erschliessung
- Teilerschlossen
- Energieausweis
- Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.






