Technische Angaben
- ImmoNr
- 1012505_1 GR
Kategorie
- Objektart
- Grundstück
- Objekttyp
- Wohnen
- Nutzungsart
- Wohnen
- Vermarktungsart
- Kauf
Geografische Angaben
- Bundesland
- Brandenburg
- PLZ
- 15366
- Ort
- Neuenhagen bei Berlin
- Straße
- Speyerstraße
- Hausnummer
- gegenüber Nr. 1
Flächen
- Grundstücksgröße
- ca. 832 m²
Zusatz
- Ausschreibungbeginn
- 27.03.2026
- Ausschreibungsende
- 10.05.2026
Zustand
- Bebaubar nach
- Nachbarbebauung (§34BauGB)
Beschreibung
Das Grundstück wir durch eine Teilflächenverkauf derzeit noch vermessen. Die Kosten für die Vermessung trägt der Vorkäufer. Der Grundstückszuschnitt ist fast rechteckig. Das Grundstück ist eben. Es bestehen keine Mietverträge. Gemäß Flächennutzungsplan liegt das Grundstück im Mischgebiet. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses im Landkreis Märkisch-Oderland wird mit 360,00 €/m² angegeben.
Lage
Neuenhagen bei Berlin liegt östlich von Berlin innerhalb des östlichen Autobahnringes der A10 und der B1. Des Weiteren besteht eine S-Bahnanbindung nach Berlin. Die Grundstücksteilfläche wird durch den Käufer des Restflurstücks vermessen. Die genaue Größe des Kaufgegenstades kann daher noch in geringem Maße von der angegeben Fläche abweichen.
Das Grundstück liegt an der Ecke Speyerstraße/Hauptstraße. Die auf der Fläche zu sehenden geparkten Fahrzeuge tun dies ohne vertragliche Regelung.
Das Grundstück liegt an der Ecke Speyerstraße/Hauptstraße. Die auf der Fläche zu sehenden geparkten Fahrzeuge tun dies ohne vertragliche Regelung.
Baugrundstück in Neuenhagen bei Berlin
Speyerstraße gegenüber Nr. 1
15366 Neuenhagen bei Berlin
Sonstige Angaben
Der Verkauf erfolgt gegen Höchstangebot. Bitte richten Sie ein schriftliches Angebot an o.g. Anschrift.
Es obliegt dem Erwerber, die – auch bauplanungsrechtliche – Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Das Grundstück wird derzeit noch vermessen. Kosten für den Käufer entstehen dadurch keine.
Das Grundstück wurde bereits von den Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Im Grundbuch ist eine Auflassungsvormerkung für den Käufer der restlichen Teilfläche eingetragen, die nach der Vermessung wieder gelöcht wird.
Es obliegt dem Erwerber, die – auch bauplanungsrechtliche – Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Das Grundstück wird derzeit noch vermessen. Kosten für den Käufer entstehen dadurch keine.
Das Grundstück wurde bereits von den Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Im Grundbuch ist eine Auflassungsvormerkung für den Käufer der restlichen Teilfläche eingetragen, die nach der Vermessung wieder gelöcht wird.
Energieausweis
- Erschliessung
- Teilerschlossen
- Energieausweis
- Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Ihr Ansprechpartner
IVF Immobilien Jochen Grube
- Tel.:
- 0351 288-1000
- E-Mail:
- grubejochen@web.de
Otto-Dix-Ring 48
01219 Dresden