Grundstücksgröße: ca. 7.499 m², bestehend aus 9 zusammenliegenden Flste.
Erholungsfläche mit 8 verpachteten Gärten und Unland. Das Grundstück ist tlw. wild mit Sträuchern und vereinzelten Bäumen bewachsen. Die Lauben und Schuppen sowie Anpflanzungen befinden sich im Besitz der Pächter und gehören nicht zum Kaufgegenstand. Die einzelnen Flurstücksgrenzen sind vor Ort nicht erkennbar und damit auch nicht die Grenzen der tatsächlich genutzten Gartenparzellen. Lage im Naturraum „Innerthüringer Ackerhügelland“. Nach Angabe des Veräußerers umfasst das Areal Flächen, die gemäß geltender Klarstellungssatzung der Gemeinde teils dem Innenbereich (§ 34 BauGB) und teils dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zugeordnet sind. Die wegemäßige Erschließung der rückwärtigen Flächen ist durch die Mitveräußerung des Flurstücks 539 grundstückseigen darstellbar. Nach informeller Abstimmung des Veräußerers mit der Bauverwaltung wird eine wohnbauliche Entwicklung der Außenbereichsflächen unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Erleichterungen zur Wohnraumschaffung (insbes. § 246e BauGB) als grundsätzlich verfolgenswerter Ansatz bewertet.
Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf S. 85 des Kataloges sowie die Bezugsurkunde in den Objektunterlagen auf unserer Website.
Jahrespacht (netto): ca. € 1.077,– (für die 8 Pachteinheiten mit ca. 3.318 m²)
Mindestgebot: € 41.500,– zzgl. Auktionsaufgeld auf den Zuschlagspreis
Technische Angaben
- ImmoNr
- ZH752
Kategorie
- Objektart
- Grundstück
- Objekttyp
- Freizeit
- Nutzungsart
- Gewerbe
- Vermarktungsart
- Kauf
Geografische Angaben
- Bundesland
- Thüringen
- PLZ
- 99192
- Ort
- Neudietendorf
- Straße
- Gamstädter Weg
- Hausnummer
- ohne Nr.
Flächen
- Grundstücksgröße
- ca. 7.499 m²
Zusatz
- Ausschreibungbeginn
- 28.04.2026
- Ausschreibungsende
- 03.06.2026
Preise
- Kaufpreis
- 41.500,00 €
Beschreibung
Lage
Nesse-Apfelstädt ist eine Landgemeinde mit rd. 6.000 EW in 6 Ortsteilen, die nach ihrer Lage an den beiden Flüssen Nesse und Apfelstädt benannt ist. Die Gemeinde am Südrand des Thüringer Beckens grenzt im Osten unmittelbar an die Landeshauptstadt Erfurt und liegt ca. 17 km östlich der Kreisstadt Gotha sowie etwa 11 km nördlich von Arnstadt. Die B7 quert das Gemeindegebiet und es besteht Anschluss an die A4, nahe dem Erfurter Kreuz mit Überfahrt zur A71. Zudem ist der Bahnhof im Ortsteil Neudietendorf ein bedeutender Eisenbahnknoten. Das Grundstück befindet sich am nördlichen Ortsrand des OT Neudietendorf, der auch Sitz der Gemeindeverwaltung ist. Die Umgebung ist von Wohnbebauung, Grün- und Landwirtschaftsflächen sowie weiteren Kleingartenanlagen geprägt.
AUKTION: Erholungsfläche mit 8 verpachteten Gärten und Unland
Gamstädter Weg ohne Nr.
99192 Neudietendorf
Sonstige Angaben
Rechtlicher Hinweis (Auktionsobjekte):
Anbieter des Objektes ist nicht die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – sondern der im vorstehenden Exposé genannte Anbieter. Die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – übernimmt entsprechend keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Exposé enthaltenen Informationen. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. Nebenkosten (Notar, Aufgeld, ggf. Vermessung, Gebühren, etc). Die Veräußerung erfolgt im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben hat der Anbieter sorgfältig zusammengetragen. Da er sich hierbei auf die Informationen des Verkäufers und Dritter stützen muss, übernimmt er für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Die Informationen im Exposé sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Hinweis zur Nutzungsart:
Bei der o.a. Nutzungsart handelt es sich um einen zukünftigen Nutzungsvorschlag für einen derzeit bahngewidmeten Verkaufsgegenstand und nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im Expose. Es ist Sache des Erwerbers, die – auch bauplanungsrechtliche – Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich.
Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamtes von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes.
Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.
Anbieter des Objektes ist nicht die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – sondern der im vorstehenden Exposé genannte Anbieter. Die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien – übernimmt entsprechend keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Exposé enthaltenen Informationen. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. Nebenkosten (Notar, Aufgeld, ggf. Vermessung, Gebühren, etc). Die Veräußerung erfolgt im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben hat der Anbieter sorgfältig zusammengetragen. Da er sich hierbei auf die Informationen des Verkäufers und Dritter stützen muss, übernimmt er für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Die Informationen im Exposé sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Hinweis zur Nutzungsart:
Bei der o.a. Nutzungsart handelt es sich um einen zukünftigen Nutzungsvorschlag für einen derzeit bahngewidmeten Verkaufsgegenstand und nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im Expose. Es ist Sache des Erwerbers, die – auch bauplanungsrechtliche – Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich.
Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamtes von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes.
Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.
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