Das Grundstück ist vermessen und hat eine Größe von 443 qm. Der Zuschnitt entspricht einer Straßenfläche.
Der Kaufgegenstand ist zurzeit eisenbahnrechtlich gewidmet und unterliegt damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Seit einer Novellierung des § 23 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks im überragenden öffentlichen Interesse. Eine Freistellung erfordert nun u.a., dass das Interesse des Käufers an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse überwiegt. Der Veräußerer steht für die Dauer und den Erfolg eines etwaigen Freistellungsverfahrens nicht ein.
Energieausweis
Art: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Der Verkauf erfolgt gegen Höchstangebot. Bitte richten Sie ein schriftliches Angebot an o.g. Anschrift.
Es obliegt dem Erwerber, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.
Das Grundstück liegt in der Gemarkung Seppensen der Stadt Buchholz i.d.N. an der Buchholzer Landstraße.